21. Mai 2019
Rechtsprechung / Arbeitsrecht
Kommt die Stechuhr für alle?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 14. Mai 2019 entschieden, dass Arbeitgeber der Mitgliedstaaten ein System einrichten müssen, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Mitarbeiter erfasst und gemessen werden kann.
Ziel dieses Urteils ist es, dass Arbeitnehmern die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten zugutekommen und die durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeiten die Obergrenze der Arbeitszeitrichtlinie nicht überschreiten (mehr dazu unter
www.haufe.de).
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier will die geforderten Maßnahmen vorerst nicht umsetzen, sondern erst einmal prüfen, ob und wie bzw. wann die Umsetzung notwendig ist.
Sollte das Urteil aber doch zu einer zwingenden Erfassung der Arbeitszeiten führen, hält beckerat.de für Sie bereits eine Lösung bereit.
Wir haben einen ensprechenden Online-Dienst entwickelt mit dessen Hilfe sich nicht bloß die Arbeitszeiten erfassen lassen, sondern gleich auch Kunden und Projekten zugeordent werden können. Die Software befindet sich aktuell noch im Beta-Test, steht aber kurz vor der Freigabe. Unsere Lösung wendet sich insbesondere an kleine und mittelständige Unternehmen.
Sobald der Dienst verfügbar ist, werden wir Sie auf unserer Webseite informieren.